Statuten

des Vereins

“REUTTENER SOZIALMARKT“

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen ”REUTTENER SOZIALMARKT“.

(2) Er hat seinen Sitz in Reutte und erstreckt seine Tätigkeit hauptsächlich auf die Gemeinden des Talkessels Reutte, aber auch auf den ganzen Bezirk Reutte.

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2: Zweck

Die Tätigkeit des Vereins ist gemeinnützig, überparteilich, interkonfessionell und nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Der Zweck des Vereins ist Hilfestellung für hilfsbedürftige Menschen.

Die Unterstützung von Menschen mit niedrigem Einkommen durch die Verwertung von Waren, die ansonsten entsorgt werden müssten.

Der Wandel unserer Gesellschaft, sowie der Arbeits- und Wirtschaftswelt, lässt immer öfter Menschen aus ihrem Wohlstand in die Armut tappen. Die Zahl derer, die an der Armutsgrenze oder darunter leben, steigt. Sozialmärkte sollen daher in erster Linie den täglichen Bedarf an Grundnahrungsmitteln von Menschen mit geringem Einkommen sicherstellen.

Sowohl in der Produktion, als auch im Handel von Lebensmitteln werden – teilweise täglich – große Mengen von Produkten vernichtet. Ist ein Produkt nicht mehr marktgerecht, kurz vor dem Ablaufdatum, oder es hat kleine „Schönheitsfehler“, wird es entsorgt. In den Sozialmärkten werden diese Produkte zu sehr günstigen Preisen verkauft.

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